Gebührenordnung

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2002, letzte Änderung in der MV vom 26.03.2022

1.

Aufnahmegebühr

20,00 €/Mitglied

2.

Mitgliedsbeiträge

a.

für Mitglieder/Gartenpächter pro Parzelle

70,00 €

b.

für Mitglieder ohne Garten oder Ehepartner

10,00 €

3.

Pacht

a.

pro Quadratmeter Pachtfläche genutzter Kleingarten

0,088 €/m²

4.

Gebühren

a.

Bearbeitung Bauantrag/Standortgenehmigung Laube

15,00 €

b.

1. Mahnung bei Zahlungsverzug

7,00 €

c.

2. Mahnung bei Zahlungsverzug

10,00 €

d.

Bearbeitungsgebühr bei Wechsel des Unterpächters, abgebender und neuer Pächter

20,00 €

e.

Für eine vom Pächter veranlasste Wertschätzung

lt. WS-Richtlinie

f.

Ausdruck der Satzung

2,00 €

g.

Buchungskosten ab der 2. Rate und je weitere Rate, wird im Folgejahr berechnet

0,12 €  ab Mai 2020   0,14 €

 

5.

Kosten für Elektroenergie und Wasser

a.

Elektrokosten

lt. Rechnungslegung Lieferant

b.

Elektropauschale (Verlust)

Differenz aus Hauptzähler der Drewag und Summe aller Unterzähler der Pächter

c.

Stromgrundpreis

0,391 € (Grundpreis anteilig)

d.

Wasserkosten

lt. Rechnungslegung Lieferant

e.

Wasserpauschale (Verlust)

Differenz aus Hauptzähler der Drewag und Summe aller Unterzähler der Pächter

f.

Wassergrundpreis

0,67 €

g.

Genehmigung für neuen Stromanschluss (siehe Stromordnung)

200,00 €

h.

Jährliche Gebühr für die Verwendung eines ungeeichten Stromzählers

100,00 €

6.

Gemeinschaftsleistungen

a.

nicht geleistete Arbeitsstunden

20,00 €

b.

zu leistende Stunden pro Parzelle

befreit sind Ehrenmitglieder, Vorstand, Wegewarte, Gartenwart, Baukommission, Schlüsselwart, Wasserwart, Elektrowart und Schlichterkommision (alle anderen Befreiungen verlieren damit ihre Gültigkeit)

4 Stunden

c.

Winterdienst im Rahmen der Verkehrssicherung (Außenwege)

10,00 €/Stunde

d.

Für Arbeiten und Reparaturen an der gemeinschaftlichen Elektroanlage. Aufträge erteilt der Vorstand. max. 160€/Monat.

Keine Verrechnung mit Pflichtstunden aus 6a/6b möglich!

5,00€/Stunde

e.

genehmigte Mehrleistung

8,00€/Stunde

7.

Ordnungsgelder wegen fahrlässig/schuldhaft verursachter Kosten

a.

Neuanschluss von Wasser oder Strom nach vorheriger schuldhaft verursachter Abschaltung(Zahlungsverzug,

Sicherheitsmängel, ..)

20,00 €

b.

fahrlässig verursachter Wasserverlust bei Inbetriebnahme der Wasserleitung nach der Wintersaison durch geöffnete Ventile

20,00 €

c.

kein Zugang zum Zähler zur Ablesung von Strom-/Wasserverbrauch an je einem Samstag mitte September und mitte Oktober

50,00 €

d.

Wasser- oder Stromentnahme ohne Zähler oder gültiger Plombe

50,00 €

e.

Ersatzplombe

10,00 €

f.

Ohne Genehmigung errichtete Baulichkeiten (Rückbau oder Abriss)

50,00 €

g.

Bei nicht im Rahmen einer Vereinbarung, willkürlich vorgenommenen Einzahlungen oder Ratenzahlungen

20,00 €

h.

für die Ermittlung der Adresse und Nachsendung

10,00 €

Ratenvereinbarung (max drei Raten) ist nach Rechnungslegung in der ersten Sprechstunde (lt. Aushang) mit Ratenvertrag möglich.

8.

Verwaltungskosten

a.

je Vorstandsitzung (bei mindestens 2/3 Anwesenheitsdauer)

5,00 €

b.

Verbands- und Kleingärtnertag, Schulung oder Beratung im Stvbd.

5,00 €

c.

für Fahrten mit eigenem PKW mit Auftrag und Nachweis

0,30 €/pro km

9.

Zinsen

bei nicht fristgerechter Zahlung der Jahresbeiträge oder anderer Zahlungsaufforderungen sowie Ratenzahlung

6 %

Die Endabrechnung erfolgt per 31. Dezember. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach detaillierter Rechnungslegung auf das Konto des Vereins einzuzahlen/zu überweisen. Zahlungsziel lt. Pachtvertrag ist der 28.02. lfd. Jahr.

Vorsitzender