Gebührenordnung

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.04.2002, letzte Änderung in der MV vom 06.04.2024

1.

Aufnahmegebühr

20,00 €/Mitglied

2.

Mitgliedsbeiträge

a.

für Mitglieder/Gartenpächter pro Parzelle

70,00 €

b.

für Mitglieder ohne Garten oder Ehepartner

10,00 €

3.

Pacht

a.

pro Quadratmeter Pachtfläche genutzter Kleingarten

0,088 €/m²

4.

Gebühren

a.

Bearbeitung Bauantrag/Standortgenehmigung Laube

15,00 €

b.

1. Mahnung bei Zahlungsverzug

7,00 €

c.

2. Mahnung bei Zahlungsverzug

10,00 €

d.

Bearbeitungsgebühr bei Wechsel des Unterpächters, abgebender und neuer Pächter

20,00 €

e.

Für eine vom Pächter veranlasste Wertschätzung

lt. WS-Richtlinie

f.

Ausdruck der Satzung

2,00 €

g.

Buchungskosten ab der 2. Rate und je weitere Rate, wird im Folgejahr berechnet

0,14 €

(ab 01.07.2025) 0,16 €

 

5.

Kosten für Elektroenergie und Wasser

a.

Elektrokosten

lt. Rechnungslegung Lieferant

b.

Elektropauschale (Verlust)

Differenz aus Hauptzähler der Drewag und Summe aller Unterzähler der Pächter

c.

Stromgrundpreis

0,391 € (Grundpreis anteilig)

d.

Wasserkosten

lt. Rechnungslegung Lieferant

e.

Wasserpauschale (Verlust)

Differenz aus Hauptzähler der Drewag und Summe aller Unterzähler der Pächter

f.

Wassergrundpreis

0,67 €

g.

Genehmigung für neuen Stromanschluss (siehe Stromordnung)

200,00 €

h.

Jährliche Gebühr für die Verwendung eines ungeeichten Stromzählers

100,00 €

6.

Gemeinschaftsleistungen

a.

nicht geleistete Arbeitsstunden

20,00 €

b.

zu leistende Stunden pro Parzelle

befreit sind Ehrenmitglieder, Vorstand, Wegewarte, Gartenwart, Baukommission, Schlüsselwart, Wasserwart, Elektrowart und Schlichterkommision (alle anderen Befreiungen verlieren damit ihre Gültigkeit)

4 Stunden

c.

Winterdienst im Rahmen der Verkehrssicherung (Außenwege) Aufträge erteilt der Vorstand.

20,00 €/Stunde

d.

Für Arbeiten und Reparaturen an der gemeinschaftlichen Elektroanlage. Aufträge erteilt der Vorstand. max. 160€/Monat.

Keine Verrechnung mit Pflichtstunden aus 6a/6b möglich!

5,00€/Stunde

e.

genehmigte Mehrleistung

8,00€/Stunde

7.

Ordnungsgelder wegen fahrlässig/schuldhaft verursachter Kosten

a.

Neuanschluss von Wasser oder Strom nach vorheriger schuldhaft verursachter Abschaltung(Zahlungsverzug,

Sicherheitsmängel, ..)

20,00 €

b.

fahrlässig verursachter Wasserverlust bei Inbetriebnahme der Wasserleitung nach der Wintersaison durch geöffnete Ventile

20,00 €

c.

kein Zugang zum Zähler zur Ablesung von Strom-/Wasserverbrauch an je einem Samstag mitte September und mitte Oktober

100,00 €

d.

Wasser- oder Stromentnahme ohne Zähler oder gültiger Plombe

50,00 €

e.

Ersatzplombe

10,00 €

f.

Ohne Genehmigung errichtete Baulichkeiten (Rückbau oder Abriss)

50,00 €

g.

Bei nicht im Rahmen einer Vereinbarung, willkürlich vorgenommenen Einzahlungen oder Ratenzahlungen

20,00 €

h.

für die Ermittlung der Adresse und Nachsendung

10,00 €

Ratenvereinbarung (max drei Raten) ist nach Rechnungslegung in der ersten Sprechstunde (lt. Aushang) mit Ratenvertrag möglich.

8.

Verwaltungskosten

a.

je Vorstandsitzung (bei mindestens 2/3 Anwesenheitsdauer)

entfallen

b.

Verbands- und Kleingärtnertag, Schulung oder Beratung im Stvbd.

entfallen

c.

für Fahrten mit eigenem PKW mit Auftrag und Nachweis

entfallen

9.

Zinsen

bei nicht fristgerechter Zahlung der Jahresbeiträge oder anderer Zahlungsaufforderungen sowie Ratenzahlung

6 %

Die Endabrechnung erfolgt per 31. Dezember. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach detaillierter Rechnungslegung auf das Konto des Vereins einzuzahlen/zu überweisen. Zahlungsziel lt. Pachtvertrag ist der 28.02. lfd. Jahr.

Vorsitzender